Effektiver Wärmeschutz nach EnEV für Neubauten und Renovierungen
Wir wenden die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) an.
Unsere Leistungen sowohl bei der Planung für
Neubauten als auch für Renovierungen von Gebäuden:
- Aufstellung von Nachweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz
- GEG 2020 (Wohnungsbau)
- Aufstellung von Nachweisen nach DIN18599 (Nichtwohngebäude)
- Erstellung von bauphysikalischen Nachweisen nach DIN 4108-3 (Feuchteschutz)
- Erstellung des Wärmebedarfsausweises
- Wärmeleitfähigkeit
- Wärmedurchlaßwiderstand
- Wärmeübergangskoeffizient
- Taupunktberechnung
Für die Bereiche:
- Gebäude des Gaststättengewerbes
- Wohngebäude
- Waren- und sonstige Geschäftshäuser
- Schulen
- Büro- und Verwaltungsgebäude
- Krankenhäuser
- Betriebsgebäude ab 19 °C Raumtemperatur