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Effektiver Wärmeschutz nach EnEV für Neubauten und Renovierungen



Wir wenden die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) an.

Unsere Leistungen sowohl bei der Planung für

Neubauten als auch für Renovierungen von Gebäuden:

 

  • Aufstellung von Nachweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz
  • GEG 2020 (Wohnungsbau)
  • Aufstellung von Nachweisen nach DIN18599 (Nichtwohngebäude)
  • Erstellung von bauphysikalischen Nachweisen nach DIN 4108-3 (Feuchteschutz)
  • Erstellung des Wärmebedarfsausweises
  • Wärmeleitfähigkeit
  • Wärmedurchlaßwiderstand
  • Wärmeübergangskoeffizient
  • Taupunktberechnung


Für die Bereiche:

 

  • Gebäude des Gaststättengewerbes
  • Wohngebäude
  • Waren- und sonstige Geschäftshäuser
  • Schulen
  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Krankenhäuser
  • Betriebsgebäude ab 19 °C Raumtemperatur
 

 

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